Besonderheiten und Reformen
BESONDERHEITEN DES NOTARIATS IM SCHWABENLÄNDLE UND AKTUELLE REFORMEN
Bei den Notaren gab es in Stuttgart bis zum 31.12.2017 eine Besonderheit: Der württembergische Bezirksnotar war Beamter im gehobenen Dienst mit einer fünfjährigen Ausbildung bei der Notarakademie Baden-Württemberg, seine Diensträume wurden von der Stadtverwaltung vor Ort zur Verfügung gestellt. Der Bezirksnotar war auch Nachlaßrichter und leitete das örtliche Grundbuchamt sowie einen Großteil der Aufgaben des Betreuungsgerichts (frühere Bezeichnung: Vormundschaftsgericht). Daneben gab es auch schon bisher in Württemberg Anwaltsnotare, also Rechtsanwälte, die neben dem Anwaltsberuf auch Notar sind und freiberufliche Nurnotare, die in Württemberg regelmäßig ehemalige Justizbeamte mit einer Ausbildung an der Notarakademie Baden-Württemberg sind.
Seit dem Jahr 2018 sind die Bezirksnotariate abgeschafft. Die Justizaufgaben (Nachlaßgericht, Betreuungsgericht, Grundbuchamt) werden jetzt von den Amtsgerichten wahrgenommen, für Beurkundungen und Beratung sind nun - wie das in allen anderen deutschen Bundesländern schon immer der Fall war - nur noch freiberufliche Notare zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit des Grundbuchamts hat im Stuttgarter Stadtgebiet eine neue Besonderheit: Für Immobilien (das sind Grundstücke mit oder ohne Haus, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und sonstiges unbewegliches Vermögen) ist nun das Amtsgericht Böblingen für den Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart zuständig sein, während das Grundbuchamt für den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt beim Amtsgericht Waiblingen angesiedelt wurde. Die Stuttgarter Stadtverwaltung hat eine wohnortnahe Servicestelle beim Stadtmessungsamt eingerichtet, bei der Auskünfte und Auszüge aus dem Grundbuch zu erhalten sind.
Europäisches Erbrecht
Die EU-Erbrechtsverordnung bringt seit dem 17.08.2015 für Erbfälle mit Auslandsbezug einige Änderungen. Bisher kam nach deutschem Recht immer dann deutsches Erbrecht zur Anwendung für den gesamten Nachlaß, wenn der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. In Zukunft wird stattdessen der gewöhnliche Aufenthaltsort darüber entscheiden, nach welchem nationalen Erbrecht der gesamte weltweite Nachlaß abgewickelt wird. In Deutschland wird das neben den Millionen Ausländern gerade auch diejenigen Deutschen betreffen, die sich längere Zeit im Ausland aufhalten. In welchem Land der gewöhnliche Aufenthaltsort ist, muß im Einzelfall geklärt werden, am besten zusammen mit einem Experten für Erbrecht.
Auslandsvermögen
Besonderheiten gibt es auch heute noch in vielen Fällen, bei denen Vermögen im Ausland liegt. Das betrifft vor allem Immobilien, die nicht in den Vertragsstaaten der EU-Erbrechtsverordnung liegen, beispielsweise in Irland, Dänemark oder außerhalb der Europäischen Union. Hier kann es dazu kommen, daß einerseits die Erben und ihre Erbquoten nach unterschiedlichen nationalen Gesetzen bestimmt werden. Außerdem kommt es dann häufig vor, daß in jedem Land ein Nachlaßverfahren erforderlich wird mit entsprechend hohem Aufwand. Falls dann noch kein geeignetes Testament vorliegt für die reibungslose Abwicklung des Auslandsvermögens, dann sind die Kosten für die Abwicklung des Nachlasses häufig um ein mehrfaches höher, als wenn der Erbfall in nur einem Land spielt. Die beste Lösung für internationale Erbfälle ist es, rechtzeitig einen kompetenten Rechtsberater zu fragen, mit welchen Regelungen das Erbe in allen beteiligten Ländern gut geregelt werden kann.