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Erbrecht in Stuttgart

 

Informationen zum Erbrecht, einschließlich der Besonderheiten in Stuttgart / Württemberg sind auf dieser Website zu finden. Das Erbrecht ist in Deutschland eigentlich bundeseinheitlich geregelt. Allerdings galten bis Ende 2017 für das Notariat und das Nachlaßgericht in Baden-Württemberg zum Teil besondere Regeln. Seit 01.01.2018 sind die staatlichen Bezirksnotariate (Württemberg) und Amtsnotariate (Baden) abgeschafft, Beurkundungen und Beglaubigungen werden von freiberuflichen Notaren vorgenommen. Außerdem sind jetzt auch im Ländle die Amtsgerichte zuständig als Nachlaßgericht für die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, Erbscheinsverfahren und die Annahme und Beendigung eines Testamentsvollstreckeramts.

 




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